versicherungspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

ver · si · che · rungs · pflich · tig

Das Wort ver­si­che­rungs­pflich­tig besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­si­che­rungs­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­si­che­rungs­pflich­tig" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "versicherungspflichtig" ist ein Adjektiv und beschreibt den Zustand, dass jemand oder etwas verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen. Es setzt sich aus dem Nomen "Versicherung" und dem Adjektiv "-pflichtig" zusammen, welches eine Verpflichtung oder Notwendigkeit ausdrückt. In diesem Zusammenhang wird häufig über Themen wie die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung gesprochen, bei denen bestimmte Personengruppen verpflichtet sind, sich zu versichern. Versicherungs­pflichtig zu sein, bedeutet somit, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, die eine Absicherung durch eine Versicherung erfordern.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist versicherungspflichtig, solange er ein bestimmtes Einkommen überschreitet.

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