versicherungspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

ver · si · che · rungs · pflich · ti · ge

Das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "versicherungspflichtige" beschreibt eine Person oder einen Personenkreis, der gesetzlich verpflichtet ist, eine bestimmte Art von Versicherung abzuschließen, meist im Kontext der sozialen Sicherung oder der Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Adjektivform, die sich auf die Verpflichtung zur Versicherung bezieht. Das Wort setzt sich aus "Versicherung" und "pflichtig" zusammen, wobei "pflichtig" bedeutet, dass eine gesetzliche oder soziale Pflicht besteht. Es wird häufig im Zusammenhang mit Arbeitnehmern oder Selbstständigen verwendet, die bestimmten gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

Beispielsatz: Alle Arbeitnehmer unterliegen der versicherungspflichtigen Beschäftigung, die eine gesetzliche Krankenversicherung erfordert.

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