versicherungspflichtigem


Eine Worttrennung gefunden

ver · si · che · rungs · pflich · ti · gem

Das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­gem besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­gem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­si­che­rungs­pflich­ti­gem" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „versicherungspflichtigem“ ist eine abgeleitete Form des Adjektivs „versicherungspflichtig“. Es beschreibt eine Person oder einen Zustand, der gesetzlich verpflichtet ist, in ein Versicherungssystem einzutreten oder Beiträge zu zahlen. Diese Verpflichtung besteht häufig im Bereich der Sozialversicherung, wie bei der Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Das Wort selbst befindet sich hier in der Dativ Singular Maskulinum oder Neutrum. In der Regel sind dies Beschäftigte oder Selbstständige, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten oder spezielle gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, um in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer unterliegt der versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland.

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