versicherungspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

ver · si · che · rungs · pflich · ti · gen

Das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „versicherungspflichtigen“ ist die Partizipialform des Adjektivs „versicherungspflichtig“ im Plural. Es beschreibt Personen oder Gruppen, die verpflichtet sind, eine Versicherung abzuschließen, meist in Bezug auf die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Diese Pflicht entsteht häufig durch Beschäftigung oder bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen. Versicherungspflichtige Individuen müssen demnach Beiträge zu den entsprechenden Versicherungen zahlen, um im Schadensfall oder bei Altersvorsorgeansprüchen abgesichert zu sein. Der Begriff ist zentral im deutschen Sozialversicherungssystem und betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch bestimmte Selbstständige.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer ist in Deutschland versicherungspflichtig und muss eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

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