versicherungspflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

ver · si · che · rungs · pflich · ti · ger

Das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Versicherungspflichtiger" ist ein Substantiv, das eine Person beschreibt, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen. Diese Verpflichtung bezieht sich häufig auf Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Begriff setzt sich aus "Versicherung" und "pflichtig" zusammen; "pflichtig" ist ein Adjektiv, das hier die Notwendigkeit oder Vorschrift hervorhebt. Versicherungspflichtige Personen sind oft Arbeitnehmer oder Selbständige, die bestimmten Einkommens- oder Beschäftigungsbedingungen unterliegen.

Beispielsatz: Alle Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig und müssen sich daher in der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden.

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