Vertragsstrafen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · stra · fen

Das Wort Ver­trags­stra­fen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­stra­fen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­stra­fen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vertragsstrafen sind im rechtlichen Kontext vereinbarte finanzielle Sanktionen, die eine Partei an die andere zahlen muss, wenn sie eine vertraglich festgelegte Pflicht verletzt. Der Begriff setzt sich aus "Vertrag" und "Strafe" zusammen. "Vertrags" ist eine Genitivform, die anzeigt, dass die Strafen im Zusammenhang mit einem Vertrag stehen. Vertragsstrafen dienen der Sicherstellung der Vertragserfüllung und sollen potenzielle Vertragsverletzungen präventiv verhindern. Die Höhe der Strafzahlungen wird in der Regel im Vorfeld im Vertrag festgelegt.

Beispielsatz: Im Falle einer Nichterfüllung der Vereinbarung können Vertragsstrafen verhängt werden.

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