Vertragsstrafe


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · stra · fe

Das Wort Ver­trags­stra­fe besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­stra­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­stra­fe" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Vertragsstrafe ist eine im Vorfeld eines Vertrags vereinbarte Geldsumme, die eine Partei an die andere zahlen muss, wenn sie ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese Praxis dient als Druckmittel zur Sicherstellung der Vertragserfüllung und soll Schäden verhindern. Die Höhe der Vertragsstrafe wird oft im Vertrag festgelegt und kann variieren, abhängig von der Art des Verstoßes. Sie ist insbesondere in Mietverträgen, Bauverträgen oder Lieferverträgen häufig anzutreffen und soll sowohl die Einhaltung der Vereinbarungen fördern als auch potenzielle Verluste der geschädigten Partei ausgleichen.

Beispielsatz: Im Falle einer Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird eine Vertragsstrafe fällig.

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