Verwaltungsgerichtsbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · ge · richts · bar · keit

Das Wort Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein spezieller Bereich der Gerichtsbarkeit, der für die Überprüfung von Verwaltungsakten und -entscheidungen zuständig ist. Sie umfasst sowohl die Verwaltungsgerichte als auch die verwaltungsgerichtlichen Verfahren. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden verhandelt. Dabei werden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verwaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise Ausweisungsbescheiden oder Baugenehmigungen, behandelt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in Deutschland in drei Instanzen gegliedert: den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

Beispielsatz: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt sicher, dass Entscheidungen der Verwaltung rechtlich überprüft werden können.

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