Verwaltungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · ver · fah · ren

Das Wort Ver­wal­tungs­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verwaltungsverfahren bezeichnet den Prozess, in dem Behörden Entscheidungen treffen und Verwaltungsakte erlassen. Es umfasst die Schritte von der Antragstellung über die Prüfung der rechtlichen Grundlagen bis zur endgültigen Entscheidung. Typische Elemente sind Anhörungen, die Mitwirkung der Betroffenen und die Berücksichtigung gesetzlicher Fristen. Verwaltungsverfahren können unterschiedlich ausgestaltet sein, je nach Art des Verfahrens (z.B. öffentliches oder privates Recht) und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Der Begriff setzt sich aus „Verwaltung“ und „Verfahren“ zusammen; „Verwaltung“ bezieht sich auf die organisierte Exekutive, während „Verfahren“ den geregelten Ablauf beschreibt.

Beispielsatz: Das Verwaltungsverfahren stellt sicher, dass Entscheidungen der Behörden transparent und nachvollziehbar sind.

Vorheriger Eintrag: Verwaltungsvereinfachung
Nächster Eintrag: Verwaltungsverfahrensgesetz

 

Zufällige Wörter: Harvey Nektarpflanzen spieltechnisch stumpfsinnigster verzählend