Verwaltungsverfahrensgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · ver · fah · rens · ge · setz

Das Wort Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein deutsches Gesetz, das die allgemeinen Regeln und Verfahren für die Verwaltungshandlungen der Behörden regelt. Es legt fest, wie Verfahren zur Erteilung von Bescheiden, Genehmigungen und anderen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen durchzuführen sind. Ziel des Gesetzes ist es, einen einheitlichen und transparenten Rechtsrahmen für die Interaktion zwischen Bürgern und der Verwaltung zu schaffen. Die Grundform des Begriffs ist "Verwaltungsverfahrensgesetz", das aus den Bestandteilen "Verwaltung", "Verfahren" und "Gesetz" zusammengesetzt ist.

Beispielsatz: Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt die Abläufe und Verfahren der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

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