Veräusserin


Eine Worttrennung gefunden

Ver · äus · se · rin

Das Wort Ver­äus­se­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­äus­se­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­äus­se­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Veräusserin ist die feminine Form des Substantivs Veräusserer. Es bezeichnet eine Person, die Eigentum oder Rechte verkauft oder überträgt. Der Begriff ist häufig im rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext anzutreffen, beispielsweise bei Immobiliengeschäften oder dem Verkauf von Unternehmensteilen. Die Veräusserin tritt somit als Verkäuferin auf, die das Objekt des Verkaufs an einen Käufer übergibt. In Verträgen und rechtlichen Dokumenten spielt die Veräusserin eine entscheidende Rolle, da sie die Verantwortung für die Eigentumsübertragung trägt.

Beispielsatz: Die Veräusserin hatte alle erforderlichen Dokumente für den Verkauf vorbereitet.

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