Veräußerin


Eine Worttrennung gefunden

Ver · äu · ße · rin

Das Wort Ver­äu­ße­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­äu­ße­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­äu­ße­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Veräußerin“ bezeichnet eine Person, die Eigentum oder Rechte an Dritte überträgt oder verkauft. Es handelt sich um eine feminine Form des Substantivs „Veräußerer“, das im rechtlichen Kontext häufig gebraucht wird. Die Veräußerin ist somit diejenige, die einen Verkaufs- oder Übertragungsakt initiiert, sei es bei Immobilien, Vermögenswerten oder anderen Rechten. In Verträgen spielt die Veräußerin eine wesentliche Rolle, da sie die entsprechenden Bedingungen und Rahmenbedingungen für die Übertragung festlegt.

Beispielsatz: Die Veräußerin hat ihre Immobilie erfolgreich verkauft.

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