Volksanwaltschaft


Eine Worttrennung gefunden

Volks · an · walt · schaft

Das Wort Volks­an­walt­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­an­walt­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­an­walt­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Volksanwaltschaft bezeichnet eine Institution, die in vielen Ländern für den Schutz der Bürgerrechte und die Kontrolle der Verwaltung zuständig ist. Der Begriff setzt sich aus „Volk“ (die Bürger) und „Anwaltschaft“ (Vertretung oder Schutz) zusammen. Die Volksanwaltschaft untersucht Beschwerden über Missstände in der öffentlichen Verwaltung und kann Empfehlungen zur Verbesserung aussprechen. Sie agiert häufig unabhängig und hat das Ziel, Transparenz und Gerechtigkeit in der staatlichen Handlungsweise zu fördern. In Deutschland dient der Ombudsmann der Volksanwaltschaft als rechtlicher Ansprechpartner für Bürgeranliegen.

Beispielsatz: Die Volksanwaltschaft setzt sich für die Rechte der Bürger ein und fördert die Transparenz in der Verwaltung.

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