Volksanwältin


Eine Worttrennung gefunden

Volks · an · wäl · tin

Das Wort Volks­an­wäl­tin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­an­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­an­wäl­tin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Volksanwältin ist eine abgeleitete Form des Begriffs "Volksanwalt", wobei das Suffix "-in" verwendet wird, um das weibliche Geschlecht zu kennzeichnen. Eine Volksanwältin ist eine Rechtsvertreterin, die das Mandat hat, die Interessen der Bürger zu vertreten, insbesondere in Fällen von öffentlichem Interesse oder bei Auseinandersetzungen mit dem Staat. Sie setzt sich für Gerechtigkeit und die Rechte der Zivilbevölkerung ein. Ihre Arbeit kann auch die Beratung und Unterstützung von Menschen in rechtlichen Angelegenheiten umfassen, die oft sozialer oder politischer Natur sind.

Beispielsatz: Die Volksanwältin setzt sich für die Rechte der Bürger ein und stärkt das Vertrauen in die Demokratie.

Vorheriger Eintrag: Volksanwälte
Nächster Eintrag: Volksanwaltschaft

 

Zufällige Wörter: Forschungsministerin Laizismus Propaganda stiftender ungebärdigstes