Volksanwälte


Eine Worttrennung gefunden

Volks · an · wäl · te

Das Wort Volks­an­wäl­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­an­wäl­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­an­wäl­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Volksanwälte" ist die Pluralform des Begriffs "Volksanwalt". Ein Volksanwalt ist ein von der Bevölkerung gewählter oder ernannter Vertreter, der die Interessen der Bürger gegenüber staatlichen Institutionen und in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Diese Institution dient dazu, Bürgeranliegen zu bündeln und eine direkte Anlaufstelle für rechtliche Unterstützung und Beratung zu bieten. Volksanwälte spielen eine wichtige Rolle in der Wahrnehmung und Durchsetzung von Bürgerrechten und sollen Transparenz sowie Gerechtigkeit im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen fördern.

Beispielsatz: Die Volksanwälte setzen sich für die Rechte der Bürger ein und kämpfen gegen Ungerechtigkeiten.

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