volkseigener


Eine Worttrennung gefunden

volks · ei · ge · ner

Das Wort volks­ei­ge­ner besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort volks­ei­ge­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "volks­ei­ge­ner" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "volkseigener" beschreibt etwas, das dem Volk gehört oder in Besitz des Volkes ist. Es handelt sich um einen Adjektiv im maskulinen Singular. Das Wort wird gebildet durch die Kombination des Substantivs "Volk" und dem adjektivischen Wortbildungselement "-eigener". Das Attribut "volkseigener" wurde hauptsächlich in der DDR verwendet, um zu kennzeichnen, dass ein Unternehmen, eine Einrichtung oder ein Produkt in staatlichem Eigentum war und von der Bevölkerung gemeinschaftlich genutzt oder verwaltet wurde. Heutzutage wird dieser Begriff nur noch selten verwendet.

Beispielsatz: Der volkseigene Betrieb spielte eine zentrale Rolle in der Wirtschaft des Landes.

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