Volksgericht


Eine Worttrennung gefunden

Volks · ge · richt

Das Wort Volks­ge­richt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­ge­richt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Volksgericht" bezeichnet eine spezifische Form der Gerichtsbarkeit, bei der das Urteil von einer Jury aus Mitgliedern des Volkes gefällt wird. Dieses Gerichtssystem basiert auf dem Prinzip der direkten Demokratie und des Mitbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger. Es ist eine Form der Rechtsprechung, bei der Laienrichter zum Einsatz kommen. Das Substantiv "Volksgericht" steht in der Grundform.

Beispielsatz: Das Volksgericht entschied einstimmig über die Schicksale der Angeklagten.

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