Volksgerichtshöfe


Eine Worttrennung gefunden

Volks · ge · richts ·· fe

Das Wort Volks­ge­richts­hö­fe besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­ge­richts­hö­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­ge­richts­hö­fe" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Volksgerichtshöfe sind spezielle Gerichte, die in totalitären Staaten wie dem nationalsozialistischen Deutschland errichtet wurden. Diese Gerichte hatten die Aufgabe, politische Vergehen zu ahnden und richteten sich vor allem gegen "staatsfeindliche" Handlungen. Der Begriff setzt sich aus "Volk", was eine Gemeinschaft von Bürgern beschreibt, und "Gerichtshof", einem Gremium zur Rechtsprechung, zusammen. Die Pluralform "Volksgerichtshöfe" impliziert die Existenz mehrerer solcher Institutionen. Diese Gerichte waren oft für ihre unfairen Prozesse und drakonischen Urteile bekannt und dienten der politischen Repression.

Beispielsatz: Die Volksgerichtshöfe waren während der nationalsozialistischen Herrschaft für ihre undemokratischen Urteile und politischen Prozesse bekannt.

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