Volladoption


Eine Worttrennung gefunden

Voll · ad · op · ti · on

Das Wort Voll­ad­op­ti­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­ad­op­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­ad­op­ti­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Volladoption bezeichnet den rechtlichen Prozess, bei dem ein Kind vollständig von einer anderen Person oder einem Paar als eigenes Kind anerkannt wird. In diesem Rahmen erlischt das rechtliche Band zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern, und die Adoptiveltern übernehmen alle Rechte und Pflichten. Die Volladoption führt dazu, dass das adoptierte Kind dieselben Rechte hat wie ein leibliches Kind der Adoptiveltern, einschließlich Erbrecht. Der Begriff setzt sich aus „voll“ und „Adoption“ zusammen, wobei „voll“ auf die umfassende rechtliche Integration hinweist.

Beispielsatz: Die Volladoption bietet dem adoptierten Kind die gleichen Rechte wie einem leiblichen Kind.

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