Vollbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Voll · be · sitz

Das Wort Voll­be­sitz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­be­sitz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vollbesitz bezeichnet den umfassenden, uneingeschränkten Besitz einer Sache. In dieser Form hat der Besitzer alle rechtlichen und tatsächlichen Befugnisse über das Eigentum, das heißt, er kann die Sache nach Belieben nutzen, verwalten oder auch veräußern. Es gibt in der Rechtswissenschaft keine Weiterungen dieses Begriffs, die die Grundform verändern. Vollbesitz schließt den Gebrauch und die Kontrolle der Sache ein, unterscheidet sich jedoch vom unmittelbaren Besitz, wo der Besitzende die Sache lediglich in seiner tatsächlichen Gewalt hat, ohne notwendigerweise der rechtmäßige Eigentümer zu sein.

Beispielsatz: Im Vollbesitz ihrer technischen Fähigkeiten meisterte sie die Herausforderung mit Bravour.

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