Vollbesitze


Eine Worttrennung gefunden

Voll · be · sit · ze

Das Wort Voll­be­sit­ze besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­be­sit­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­be­sit­ze" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vollbesitze“ ist die Pluralform des Substantivs „Vollbesitz“. Es bezeichnet den Zustand, in dem jemand vollständig und uneingeschränkt das Eigentum an einer Sache hat, also alle rechtlichen und tatsächlichen Befugnisse darüber ausübt. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um die volle Kontrolle und Verantwortung für ein Eigentum zu betonen. In der Regel ist damit auch verbunden, dass der Besitze eine gewisse Dauerhaftigkeit und Stabilität aufweist, im Gegensatz zu vorübergehenden Besitzverhältnissen.

Beispielsatz: Er hat den Vollbesitz der Wohnung nach dem Kauf erreicht.

Vorheriger Eintrag: Vollbesitz
Nächster Eintrag: Vollbesitzen

 

Zufällige Wörter: Abrechnungsbeschluss aufzubereiten fortentwickelst tatenloses untauglichen