Volljuristen


Eine Worttrennung gefunden

Voll · ju · ris · ten

Das Wort Voll­ju­ris­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­ju­ris­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­ju­ris­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Volljurist ist eine Person, die ein erfolgreiches juristisches Studium absolviert hat und somit vollständig qualifiziert ist, um als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder in anderen juristischen Berufen zu arbeiten. Ein Volljurist hat in der Regel einen juristischen Abschluss (z.B. Staatsexamen) erlangt und hat ein umfassendes Verständnis für Recht und Rechtssysteme.

Beispielsatz: Volljuristen verfügen über umfassende Kenntnisse im deutschen Rechtssystem und sind in der Lage, als Anwälte oder Richter tätig zu werden.

Vorheriger Eintrag: Volljurist
Nächster Eintrag: Vollkasko

 

Zufällige Wörter: Diagnoseverfahren Familiensplitting Hades Hochkar Nahostpolitik