Volljurist


Eine Worttrennung gefunden

Voll · ju · rist

Das Wort Voll­ju­rist besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­ju­rist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­ju­rist" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Volljurist ist eine Person, die ein abgeschlossenes juristisches Studium erfolgreich absolviert hat und somit über einen rechtswissenschaftlichen Abschluss verfügt. Der Begriff wird vor allem im deutschen Rechtssystem verwendet und bezeichnet eine Person, die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Ein Volljurist kann sowohl als Rechtsanwalt, Richter oder in anderen juristischen Berufen tätig sein. Es handelt sich hierbei um die grundlegende Qualifikation, um rechtliche Tätigkeiten ausüben zu dürfen.

Beispielsatz: Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Jurastudiums und dem Referendariat wurde er als Volljurist in einer renommierten Kanzlei eingestellt.

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