Volljährigkeitsalter


Eine Worttrennung gefunden

Voll · jäh · rig · keits · al · ter

Das Wort Voll­jäh­rig­keits­al­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­jäh­rig­keits­al­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­jäh­rig­keits­al­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Volljährigkeitsalter“ setzt sich aus den Begriffen „Volljährigkeit“ und „Alter“ zusammen. „Volljährigkeit“ bezeichnet den rechtlichen Zustand, in dem eine Person die volle Geschäftsfähigkeit erlangt und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann. Das „Alter“ beschreibt die spezifische Zeitspanne seit der Geburt einer Person. In Deutschland liegt das Volljährigkeitsalter bei 18 Jahren, was bedeutet, dass man ab diesem Alter rechtlich als erwachsen gilt und beispielsweise wählen darf oder Verträge abschließen kann. Das Wort selbst ist ein Substantiv und in seiner kompletten Form.

Beispielsatz: In vielen Ländern liegt das Volljährigkeitsalter bei 18 Jahren.

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