Vollrechtsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Voll · rechts ·· hig · keit

Das Wort Voll­rechts­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­rechts­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­rechts­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vollrechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, in vollem Umfang Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie ist ein wichtiger Rechtsbegriff im Zivilrecht und tritt in der Regel mit der Volljährigkeit ein, also ab dem 18. Lebensjahr in Deutschland. Personen, die vollrechtsfähig sind, können Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder vor Gericht klagen und verklagt werden. Bei juristischen Personen, wie Gesellschaften, bezeichnet sie die rechtliche Fähigkeit, im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Vollrechtsfähigkeit ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr und die Durchsetzung individueller Ansprüche.

Beispielsatz: Die Vollrechtsfähigkeit einer Person tritt mit der Volljährigkeit in Kraft.

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