Vollstreckung


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckung

Das Wort Voll­stre­ckung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Vollstreckung bezeichnet den offiziellen Akt der Durchführung eines Gerichtsurteils oder anderer behördlicher Entscheidungen, wie zum Beispiel eines Verwaltungsaktes. Dabei werden die getroffenen Entscheidungen oder Anordnungen gegenüber dem Betroffenen umgesetzt. Die Vollstreckung kann verschiedene Formen haben, je nach Art des zu vollstreckenden Titels. Im Strafrecht bezieht sich die Vollstreckung auf die Umsetzung der verhängten Strafe, während im Zivilrecht damit die Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung oder Herausgabe von Gegenständen gemeint sein kann.

Vorheriger Eintrag: vollstrecktet
Nächster Eintrag: Vollstreckungen