Vollstreckungen


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckun · gen

Das Wort Voll­stre­ckun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Vollstreckungen" ist die Pluralform des Substantivs "Vollstreckung". Eine Vollstreckung bezeichnet die rechtliche Durchsetzung eines Anspruchs, in der Regel im Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen. Dabei wird eine anordnende Entscheidung, wie ein Urteil oder ein Beschluss, in die Tat umgesetzt, um Forderungen zu realisieren oder Verpflichtungen durchzusetzen. Vollstreckungen können verschiedene Formen annehmen, etwa die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen oder die Umsetzung von Räumungen. Der Prozess wird von zuständigen Behörden, wie Gerichten oder Gerichtsvollziehern, durchgeführt.

Beispielsatz: Die Vollstreckungen von Gerichtsurteilen müssen sorgfältig überwacht werden, um rechtliche Missstände zu vermeiden.

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