Vollstreckungsbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckungs · be · fehl

Das Wort Voll­stre­ckungs­be­fehl besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckungs­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckungs­be­fehl" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Vollstreckungsbefehl ist ein rechtliches Dokument, das von einem Gericht erlassen wird und die Durchführung einer Zwangsvollstreckung anordnet. Er wird in der Regel im Rahmen von Zivilverfahren genutzt, um die Durchsetzung von Geldforderungen oder andere Ansprüche zu ermöglichen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Vollstreckung“ (Durchführung eines Gerichtsbeschlusses) und „Befehl“ (Anordnung) zusammen. In dieser Form handelt es sich um ein Substantiv im Singular, das spezifisch für die rechtliche Situation der Zwangsvollstreckung in Deutschland verwendet wird.

Beispielsatz: Der Gerichtsvollzieher überbrachte den Vollstreckungsbefehl an den Schuldner.

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