Vollstreckungsbefehlen


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckungs · be · feh · len

Das Wort Voll­stre­ckungs­be­feh­len besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckungs­be­feh­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckungs­be­feh­len" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vollstreckungsbefehlen“ ist die Pluralform des Substantivs „Vollstreckungsbefehl“. Ein Vollstreckungsbefehl ist ein rechtliches Dokument, das die Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung, etwa zur Zahlung einer Geldsumme oder zur Herausgabe einer Sache, anordnet. Er wird in der Regel erlassen, wenn die betroffene Partei ihren Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommt. Der Begriff ist im Kontext des Zivilrechts von Bedeutung und spielt eine zentrale Rolle im Verfahren der Zwangsvollstreckung, bei dem Gläubiger ihre Ansprüche durchsetzen können.

Beispielsatz: Der Gerichtsvollzieher stellte die Vollstreckungsbefehle aus, um die offenen Forderungen der Gläubiger durchzusetzen.

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