Vollstreckungsbefehles


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckungs · be · feh · les

Das Wort Voll­stre­ckungs­be­feh­les besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckungs­be­feh­les trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckungs­be­feh­les" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vollstreckungsbefehles“ ist die Genitivform des Substantivs „Vollstreckungsbefehl“. Es bezeichnet einen rechtlichen Anordnungsakt, der es ermöglicht, eine gerichtliche Entscheidung zwangsweise durchzusetzen. Ein Vollstreckungsbefehl wird in der Regel erlassen, wenn ein Gläubiger einen Titel (z.B. ein Urteil) erlangt hat und Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche einleiten möchte. Dieses Dokument ist wichtig, um die Rechtskraft einer Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren zu sichern und dient als Grundlage für weitere Schritte, wie die Pfändung von Vermögen oder Löhnen.

Beispielsatz: Der Gläubiger beantragte den Vollstreckungsbefehl, um seine Forderungen durchzusetzen.

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