Vollstreckungsbefehls


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckungs · be · fehls

Das Wort Voll­stre­ckungs­be­fehls besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckungs­be­fehls trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckungs­be­fehls" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vollstreckungsbefehls“ ist die Genitivform des Substantivs „Vollstreckungsbefehl“. Ein Vollstreckungsbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen ermöglicht. Er wird in der Regel erlassen, wenn ein Gläubiger einen Titel, wie ein Urteil oder einen Vergleich, erlangt hat und diesen gegen einen Schuldner durchsetzen möchte. Der Vollstreckungsbefehl befugt den Gläubiger, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um ausstehenden Forderungen nachzukommen, und stellt ein wichtiges Instrument im deutschen Zivilrecht dar.

Beispielsatz: Der Vollstreckungsbefehl wurde vom Gericht erlassen, um die offene Forderung durchzusetzen.

Vorheriger Eintrag: Vollstreckungsbefehles
Nächster Eintrag: Vollstreckungsbescheid

 

Zufällige Wörter: abgrenzbaren Achsportalen Piercing verlästertet