Vollstreckungsbescheid


Eine Worttrennung gefunden

Voll · stre · ckungs · be · scheid

Das Wort Voll­stre­ckungs­be­scheid besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­stre­ckungs­be­scheid trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­stre­ckungs­be­scheid" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein rechtliches Dokument, das die zwangsweise Durchsetzung einer Forderung ermöglicht. Er wird von einem Gericht ausgestellt, wenn eine Gläubigerpartei einen Antrag auf Vollstreckung stellt, nachdem die Schuldnerpartei ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Der Bescheid dient als Grundlage für die Zwangsvollstreckung, etwa durch Pfändung von Konten oder Gehältern. In der deutschen Rechtsprechung ist der Vollstreckungsbescheid ein wichtiges Instrument, um offene Forderungen rechtlich durchzusetzen. Die Form "Vollstreckungsbescheid" setzt sich aus den Wörtern "Vollstreckung" und "Bescheid" zusammen und beschreibt einen spezifischen Bescheid im Vollstreckungsrecht.

Beispielsatz: Der Gläubiger erhielt einen Vollstreckungsbescheid, um seine offenen Forderungen einzutreiben.

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