Vorabentscheidung


Eine Worttrennung gefunden

Vor · ab · ent · schei · dung

Das Wort Vor­ab­ent­schei­dung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­ab­ent­schei­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­ab­ent­schei­dung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Vorabentscheidung“ setzt sich aus den Bestandteilen „vorab“ und „Entscheidung“ zusammen. „Vorab“ bezeichnet etwas, das im Voraus geschieht oder vor einer bestimmten Handlung oder Situation erfolgt. „Entscheidung“ steht für die Wahl oder das Urteil, das nach Abwägung von Möglichkeiten getroffen wird. In der Regel bezieht sich eine Vorabentscheidung auf eine vorherige Klärung oder Feststellung, die in einem rechtlichen Kontext, beispielsweise bei Gerichtsverfahren oder in der Rechtsprechung, getroffen wird, um eine klare Richtung für das weitere Vorgehen zu geben.

Beispielsatz: Die Vorabentscheidung des Gerichts klärte entscheidende rechtliche Fragen für den Fall.

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