Vorabentscheidungen


Eine Worttrennung gefunden

Vor · ab · ent · schei · dun · gen

Das Wort Vor­ab­ent­schei­dun­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­ab­ent­schei­dun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­ab­ent­schei­dun­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vorabentscheidungen“ ist der Plural von „Vorabentscheidung“. Eine Vorabentscheidung ist eine gerichtliche Entscheidung, die getroffen wird, bevor ein endgültiges Urteil in einem laufenden Verfahren ergeht. Sie wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere im europäischen Recht, wenn nationale Gerichte Fragen zur Auslegung von EU-Recht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Vorabentscheidungen dienen der einheitlichen Anwendung des Rechts innerhalb der Europäischen Union und tragen zur Klärung rechtlicher Unsicherheiten bei.

Beispielsatz: Die Vorabentscheidungen des Gerichts haben maßgeblichen Einfluss auf die Auslegung des Rechts.

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