Vorermittlungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Vor · er · mitt · lungs · ver · fah · ren

Das Wort Vor­er­mitt­lungs­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­er­mitt­lungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­er­mitt­lungs­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Vorermittlungsverfahren“ bezeichnet einen rechtlichen Prozess, der vor der eigentlichen Hauptuntersuchung oder einem Gerichtsverfahren stattfindet. Es handelt sich um eine frühe Phase, in der Beweismittel gesammelt und erste Ermittlungen angestellt werden, um den Sachverhalt aufzuklären und zu entscheiden, ob eine Hauptuntersuchung angestrengt werden soll. Der Begriff setzt sich aus „Vorermittlung“ und „Verfahren“ zusammen, wobei „Vorermittlung“ auf die noch nicht abgeschlossen Ermittlungen hinweist. Diese Phase hat die Funktion, die Ermittlungsergebnisse zu sichern und die weiteren Schritte im rechtlichen Verfahren zu strukturieren.

Beispielsatz: Das Vorermittlungsverfahren dient dazu, Hinweise auf mögliche Straftaten zu sammeln, bevor ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

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