Vorinstanz


Eine Worttrennung gefunden

Vor · in · stanz

Das Wort Vor­in­stanz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­in­stanz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­in­stanz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Vorinstanz" bezeichnet eine rechtliche Instanz, die in einem Gerichtsverfahren vor einer höheren Instanz, wie einem Obergericht, entscheidet. Es handelt sich um die erste gerichtliche Entscheidungsebene, die einen Fall behandelt, bevor er möglicherweise in die nächste Instanz weitergeht. Der Begriff setzt sich zusammen aus "Vor-", was "zuvor" oder "voraus" bedeutet, und "Instanz", was eine gerichtliche oder administrative Behörde beschreibt. In vielen Rechtssystemen spielt die Vorinstanz eine entscheidende Rolle, da ihre Urteile die Basis für mögliche Berufungen bilden.

Beispielsatz: Die Vorinstanz entschied zugunsten des Beklagten.

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