Vorinstanzen


Eine Worttrennung gefunden

Vor · in · stan · zen

Das Wort Vor­in­stan­zen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­in­stan­zen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­in­stan­zen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vorinstanzen sind juristische Begriffe und beziehen sich auf Gerichtsentscheidungen, die vor einer aktuellen Verhandlung in einem ähnlichen Fall getroffen wurden. Diese Entscheidungen können als Richtlinie oder Präzedenzfall in dem aktuellen Verfahren herangezogen werden. "Vorinstanzen" ist der Plural von "Vorinstanz". Eine Vorinstanz ist ein Gericht, das vor einem höheren Gerichtsstand entscheidet. In diesem Fall handelt es sich um mehrere solcher Gerichte oder Entscheidungen, die vor der aktuellen Verhandlung stattgefunden haben.

Beispielsatz: Die Entscheidung der Vorinstanzen wurde im Urteil des Obergerichts ausführlich überprüft.

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