Vorkaufsrechten


Eine Worttrennung gefunden

Vor · kaufs · rech · ten

Das Wort Vor­kaufs­rech­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­kaufs­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­kaufs­rech­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vorkaufsrechten ist die Mehrzahlform von Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht ist eine zivilrechtliche Bestimmung, die es einer bestimmten Person ermöglicht, eine Sache vorrangig zu erwerben, wenn der Verkäufer diese veräußern möchte. Es gibt verschiedene Arten von Vorkaufsrechten, wie bebauten oder unbebauten Grundstücken, Mietobjekte oder auch Wertpapieren. Vorkaufsrechte dienen dem Schutz der Interessen des Vorkaufsberechtigten und müssen in der Regel vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt werden. Sie ermöglichen es dem Vorkaufsberechtigten, den Kaufpreis und die Verkaufsbedingungen zu gleichen Konditionen wie mit dem Dritten auszuhandeln.

Beispielsatz: Die Vorkaufsrechte ermöglichen es den bestehenden Mietern, die Wohnung vorzugsweise zu erwerben, bevor sie an andere Käufer verkauft wird.

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