Vorkaufsrechtes


Eine Worttrennung gefunden

Vor · kaufs · rech · tes

Das Wort Vor­kaufs­rech­tes besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­kaufs­rech­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­kaufs­rech­tes" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Vorkaufsrecht“ bezeichnet das Recht einer Person, ein bestimmtes Gut (häufig Immobilien) vor anderen potenziellen Käufern zu erwerben, bevor es zum Verkauf angeboten wird. Es handelt sich hier um die genitive Form des Begriffs; die Grundform ist „Vorkaufsrecht“. Dieses Recht wird häufig vertraglich vereinbart und schützt den Inhaber davor, dass ein Dritter das Objekt kauft, bevor er selbst die Möglichkeit hatte, zuzugreifen. Vorkaufsrechte können durch gesetzliche Bestimmungen oder spezielle Vereinbarungen entstehen und sind in vielen Ländern Teil des Immobilienrechts.

Beispielsatz: Das Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Käufer, eine Immobilie zu bevorzugen, bevor sie an einen Dritten verkauft wird.

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