Vorverträge


Eine Worttrennung gefunden

Vor · ver · trä · ge

Das Wort Vor­ver­trä­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­ver­trä­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vorverträge bezeichnen Vereinbarungen, die vor dem Abschluss eines Hauptvertrags getroffen werden. Sie dienen dazu, die Absicht der Parteien festzuhalten, in Zukunft einen bestimmten Vertrag abzuschließen. Oft regeln sie bereits entscheidende Punkte, wie Preis, Leistung oder Fristen, und schaffen eine rechtliche Grundlage für weitere Verhandlungen. Die Form des Begriffs „Vorverträge“ ist der Plural von „Vorvertrag“. Ein Vorvertrag kann rechtlich bindend sein oder auch nur unverbindliche Absichtserklärungen beinhalten, abhängig von den formulierten Bedingungen.

Beispielsatz: Die Beteiligten unterzeichneten Vorverträge, um die Bedingungen für den endgültigen Vertrag festzulegen.

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