Vorverträgen


Eine Worttrennung gefunden

Vor · ver · trä · gen

Das Wort Vor­ver­trä­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­ver­trä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­ver­trä­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vorverträgen“ ist die Pluralform des Substantivs „Vorvertrag“. Vorverträge sind rechtliche Vereinbarungen, die im Vorfeld eines Hauptvertrags geschlossen werden. Sie dienen dazu, bereits bestimmte Bedingungen oder Vereinbarungen festzulegen, bevor der endgültige Vertrag in Kraft tritt. Vorverträge können beispielsweise Vorbedingungen für den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie oder für Dienstleistungen festlegen und helfen, die Erwartungen der Parteien zu klären und rechtliche Bindungen zu schaffen, die unter Umständen bereits während der Phase der Vertragsverhandlungen rechtlich relevant sind.

Beispielsatz: Die Verhandlungen über die Vorverträge schritten zügig voran, um den geplanten Geschäftsabschluss schnellstmöglich zu realisieren.

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