Vorverurteilung


Eine Worttrennung gefunden

Vor · ver · ur · tei · lung

Das Wort Vor­ver­ur­tei­lung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­ver­ur­tei­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­ver­ur­tei­lung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vorverurteilung“ bezeichnet die vorschnelle und unbegründete Annahme einer Schuld oder eines Fehlverhaltens, bevor alle relevanten Informationen oder Beweise vorliegen. Der Begriff setzt sich aus „vor“ und „Verurteilung“ zusammen, wobei „vor“ auf eine zeitliche Vorphase hinweist und „Verurteilung“ die rechtliche Feststellung einer Schuld beschreibt. Diese Form des Urteils erfolgt oft in sozialen oder öffentlichen Kontexten, wo Meinungen und Annahmen ohne fundierte Grundlage gebildet werden. Vorverurteilungen können negative Auswirkungen auf betroffene Personen haben und die Wahrnehmung der Gerechtigkeit beeinträchtigen.

Beispielsatz: Die Vorverurteilung des Angeklagten führte zu einer hitzigen Debatte über die Unschuldsvermutung.

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