Waffenbesitzer


Eine Worttrennung gefunden

Waf · fen · be · sit · zer

Das Wort Waf­fen­be­sit­zer besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Waf­fen­be­sit­zer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Waf­fen­be­sit­zer" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Waffenbesitzer ist ein Substantiv, das sich aus den Bestandteilen "Waffen" und "Besitzer" zusammensetzt. Es bezeichnet eine Person, die rechtlich befugt ist, Waffen zu besitzen. Waffenbesitzer können unterschiedlichste Arten von Waffen besitzen, wie zum Beispiel Jagdwaffen, Sportwaffen oder Schusswaffen. In vielen Ländern unterliegt das Waffenbesitzen strengen gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Erwerb als auch den Umgang mit Waffen betreffen. Die Qualifikationen und Voraussetzungen für einen Waffenbesitz können je nach Land variieren und umfassen oft Hintergrundüberprüfungen, Schulungen und Sicherheitsprüfungen.

Beispielsatz: Der Waffenbesitzer muss sich an strenge Gesetze und Vorschriften halten.

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