Waffenbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Waf · fen · be · sitz

Das Wort Waf­fen­be­sitz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Waf­fen­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Waf­fen­be­sitz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Waffenbesitz bezeichnet das Legen, Halten oder Verwahren von Waffen, insbesondere von Feuerwaffen, durch eine Person. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Waffe“ und „Besitz“ zusammen. „Waffe“ bezieht sich auf armierte Gegenstände, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt werden können, während „Besitz“ den Eigentum oder die Kontrolle über etwas bedeutet. Der Waffenbesitz ist in vielen Ländern gesetzlich reguliert und unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Der Waffenbesitz wird in vielen Ländern streng reguliert.

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