Waffenscheins


Eine Worttrennung gefunden

Waf · fen · scheins

Das Wort Waf­fen­scheins besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Waf­fen­scheins trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Waf­fen­scheins" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Waffenschein“ bezeichnet eine behördliche Genehmigung, die es einer Person erlaubt, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Der Begriff steht im Deutschen im Genitiv, was darauf hinweist, dass es sich um das Dokument oder die Erlaubnis einer bestimmten Person handelt (z. B. „der Waffenschein einer Person“). Die Ausstellung eines Waffenscheins ist an strenge Voraussetzungen gebunden, darunter die Zuverlässigkeit des Antragstellers, der Nachweis eines Bedürfnisses und oft auch die Absolvierung von Waffensicherheitstrainings.

Beispielsatz: Um legal eine Waffe führen zu dürfen, benötigt man einen gültigen Waffenschein.

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