Waffenscheinen


Eine Worttrennung gefunden

Waf · fen · schei · nen

Das Wort Waf­fen­schei­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Waf­fen­schei­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Waf­fen­schei­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Waffenscheinen“ ist die Pluralform von „Waffenschein“, einem offiziellen Dokument, das den rechtmäßigen Besitz und das Führen von Waffen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ein Waffenschein wird in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt und setzt den Nachweis von besonderen Bedürfnissen sowie die Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus. Der Waffenschein ist eine wichtige rechtliche Grundlage für den Umgang mit Schusswaffen und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen.

Beispielsatz: Er erhielt seinen Waffenschein nach erfolgreicher Prüfung der gesetzlichen Anforderungen.

Vorheriger Eintrag: Waffenschein
Nächster Eintrag: Waffenscheins

 

Zufällige Wörter: aufgießendes brach Fotoberichts gangbarsten wissenswerter