wahlberechtigt


Eine Worttrennung gefunden

wahl · be · rech · tigt

Das Wort wahl­be­rech­tigt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort wahl­be­rech­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "wahl­be­rech­tigt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wahlberechtigt bezeichnet das Recht einer Person, an Wahlen teilzunehmen und dadurch politische Entscheidungen mitzugestalten. Diese Form des Mitspracherechts besteht in der Regel ab einem bestimmten Alter und der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, wie etwa die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein fester Wohnsitz. Wahlberechtigt sind somit Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und die nötigen Kriterien erfüllen. Durch ihre Stimme haben sie die Möglichkeit, ihre politischen Vorstellungen zu vertreten und somit Einfluss auf die politische Landschaft und Entscheidungen zu nehmen.

Beispielsatz: Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist wahlberechtigt und kann an der nächsten Wahl teilnehmen.

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