wahlberechtigte


Eine Worttrennung gefunden

wahl · be · rech · tig · te

Das Wort wahl­be­rech­tig­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort wahl­be­rech­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "wahl­be­rech­tig­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Wahlberechtigte“ bezeichnet Personen, die das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Es handelt sich um die Pluralform des Begriffs „Wahlberechtigter“ bzw. „Wahlberechtigte“ (weiblich). Wahlberechtigte sind in der Regel Bürger, die das gesetzlich festgelegte Mindestalter erreicht haben, in einem bestimmten Wahlbezirk wohnen und alle anderen Voraussetzungen erfüllen, die für die Teilnahme an einer Wahl erforderlich sind. Dieser Begriff wird häufig im Zusammenhang mit politischen Wahlen verwendet, um die Gruppe von Menschen zu kennzeichnen, die aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen teilnehmen dürfen.

Beispielsatz: Die wahlberechtigten Bürger sind aufgefordert, ihre Stimme bei der nächsten Wahl abzugeben.

Vorheriger Eintrag: wahlberechtigt
Nächster Eintrag: wahlberechtigtem

 

Zufällige Wörter: abgespülter Abrissgenehmigungen ausscheidende kontrafaktisches Zauberenergie