Wechselinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · in · ha · ber

Das Wort Wech­sel­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wechselinhaber ist die Person, die im Besitz eines Wechselpapiers ist, also eines schriftlichen Zahlungsversprechens. Der Wechselinhaber hat das Recht, die im Dokument festgelegte Zahlung zum Fälligkeitsdatum von dem in dem Wechsel genannten Schuldner zu verlangen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Wechsel" (ein finanzielles Instrument) und "Inhaber" (jemand, der etwas besitzt) zusammen. Die Form ist ein Substantiv im Singular. Es beschreibt somit eine aktive Rolle im Zahlungsverkehr und bezieht sich auf einen spezifischen rechtlichen Status im Bereich der Handels- und Finanztransaktionen.

Beispielsatz: Der Wechselinhaber muss die entsprechenden Rechte und Pflichten gemäß dem Wechselgesetz beachten.

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