Wechselinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · in · ha · be · rin

Das Wort Wech­sel­in­ha­be­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­in­ha­be­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wechselinhaberin ist ein Substantiv, das eine weibliche Person bezeichnet, die im Besitz eines Wechsels ist. Ein Wechsel ist ein schriftliches Zahlungsversprechen, das typischerweise im Geschäftsverkehr verwendet wird. In diesem Zusammenhang ist „Wechselinhaberin“ die weibliche Form von „Wechselinhaber“, was darauf hinweist, dass die Wechselinhaberin die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Wechsel besitzt. Die Form unterstreicht das Geschlecht der Person und ist ein Beispiel für die feminisierte Form des Begriffs.

Beispielsatz: Die Wechselinhaberin hat das Dokument erfolgreich an den neuen Gläubiger übertragen.

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